Fast ein Drittel der Brände, die durch Sachversicherer registriert werden, sind auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Die Folgen können für die Betroffenen durch Personen- und Sachschäden, Kosten für die Brandschadensanierung und Verluste durch Betriebsausfälle enorm sein. Die Sachversicherer haben durch die sogenannte Feuerklausel (SK 3602) ein Instrument geschaffen, um die versicherten elektrischen Anlagen durch einen neutralen, unabhängigen, vom VdS anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Prüfung besteht aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen und Messungen sowie Ordnungsprüfungen, die mit einem Befundschein dokumentiert werden.
Auf Basis der geltenden VdS-Prüfrichtlinien bieten wir unseren Kunden diese Prüfung an. Hierzu gehören die Einsichtnahme in vorauszusetzende Prüfnachweise, die Besichtigung der elektrischen Anlage, Temperaturmessungen z. B. an elektrischen Leitern, Messungen u.a. von Isolationswiderständen, der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen und die Dokumentation der Prüfung.