Die Bedeutung des Datenschutzes wurde in jüngster Vergangenheit besonders deutlich. Dabei stellt der Schutz personenbezogener Daten auch in Unternehmen ein wesentliches Persönlichkeitsrecht dar. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss daher ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn
z. B. mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erfüllung dieser Verpflichtung mit fachkundiger Beratung und der Bereitstellung eines hierzu befähigten und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten.
Persönliche Integrität, besondere Erfahrungen und fachliche Kompetenz erlauben es uns, als Sachverständige gutachterliche Leistungen persönlich, unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungsfrei zu erbringen. Zur Vorbereitung unserer Gutachten führen wir bei Notwendigkeit eine Inaugenscheinnahme (Orts– oder Objektbesichtigung) durch. Dabei können die Gutachten je nach Auftragsziel zur Erhebung von Informationen, zur Feststellung oder zur Beurteilung von Sachverhalten oder zu einer Prozessvorbereitung dienen.